Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)
Die Wohlstandsdividende
präsentiert von Peter Kasser, Schweiz
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BGE - Die Finanzierung Schon bei der Berechnung der Gesamtkosten für das BGE gehen die Meinungen weit auseinander. Je nach den Kriterien, die bei der Festsetzung der BGE-Höhe und bei der Ermessung der BGE-Bezugsberechtigung angewandt werden, liegen die Gesamtkosten für die Schweiz irgendwo zwischen 120 und 250 Milliarden Schweizer Franken pro Jahr 1). Erst recht gehen die Meinungen in der Frage der Finanzierung auseinander. Grundsätzlich stehen sich drei verschiedene Modelle gegenüber:
Andere wiederum argumentieren, es lohne sich gar nicht über dieses Thema zu diskutieren, da der Nachweis der problemlosen Finanzierbarkeit ohnehin längst und mehrfach erbracht sei (vgl. etwa Dr.phil. Antje Schrupp auf ihrer Homepage grundeinkommen.org, die inzwischen wieder vom Netz genommen wurde; irgendwelche Berechnungsunterlagen für diese Feststellung liegen jedoch nirgends auf). - Oder, wie es Enno Schmidt von der Initiative-Grundeinkommen formuliert: Entweder man glaubt daran (an das BGE), und dann rechnet sich das von selbst - oder man glaubt nicht daran, und dann gibt's eh nichts zu rechnen.... In der Frage der BGE-Finanzierung besteht sicher ein grosser Handlungsbedarf seitens der Befürworter. Denn bevor die Frage der Finanzierbarkeit einigermassen plausibel und für jeden Bürger nachvollziehbar beantwortet ist, kommt die weitere Diskussion um das BGE kaum vom Fleck.
1) Bezogen auf die Schweizer-Bevölkerung, sieht die Berechnung der BGE-Gesamtkosten in etwa wie folgt aus:
Ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz, am Jahresende 2010 (Quelle: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/02.html)
Berechnung Kinder-BGE, ab Geburt bis zum 20. Geburtstag:
(Diese Zahlen sind mit grösster Vorsicht zu geniessen und müssen von einem Profi überprüft werden!) Der Fehlbetrag zwischen BGE-Kosten (167.4 Mia CHF) und Abdeckung (148.1 Mia CHF) beträgt rund 20 Mia CHF. Dies entspricht dem Mehrwertsteuerertrag des Jahres 2010. Mit anderen Worten: mit einer Verdoppelung des MWST-Satzes wäre die Finanzierung des BGE gesichert - wobei eine Erhöhung des MWST-Satzes nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Konsumgüterpreise führen muss, denn die Entstehungskosten der Konsumgüter selbst werden dank des Wegfalls von Steuern für AHV/IV/ALV bereits entsprechend reduziert.
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