Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)

 

Die Wohlstandsdividende

 

präsentiert von Peter Kasser, Schweiz


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BGE und die Menschenrechte

Am 10.Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot, Paris, die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte". Die Erklärung besteht aus 30 Paragraphen, welche die grundlegenden bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte eines jeden Menschen in der ganzen Welt beschreiben.

Zu diesen Rechten gehören u.a.

-   Das Recht auf Soziale Sicherheit (Artikel 22)

-   Das Recht auf Arbeit (Artikel 23)

-   Das Recht auf Erholung und Freizeit (Artikel 24)

-   Das Recht auf einen Lebensstandard, der ihm und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen (Artikel 25)

-   Das Recht auf Bildung (Artikel 26)

-   Das Recht auf freie Teilname am kulturellen Leben der Gemeinschaft (Artikel 27)

Inhaltlich gesehen deckt das BGE einen Grossteil dieser Rechte gemäss Artikel 22-27 ab, mehr noch: Das BGE stellt die finanzielle Basis dar, auf der diese Rechte in der Praxis auch wirklich durch jeden Menschen individuell eingelöst werden können. Durch die Einführung des BGE entfällt in vielen Fällen die Verantwortlichkeit des Staates, detailgenaue, komplizierte, administrativ aufwendige und allzu oft ineffiziente gesetzliche Rahmenbedingungen für die Garantierung dieser Rechte zu schaffen - oder, umgekehrt gesagt: Durch die Einführung des BGE löst der Staat die Verantwortlichkeit der Garantierung vieler dieser Rechte ein gegen die garantierte Zahlung eines BGE an alle Bürger.

Damit nimmt das BGE den Charakter und die Funktion eines grundlegenden Menschenrechts an. Das BGE wird und ist ein wirtschaftliches Menschenrecht in gleichem Ausmass wie alle anderen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte postulierten Menschrechte. Dieses Recht lässt sich in etwa wie folgt ausformulieren:

Jeder Mensch hat das Recht auf ein bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen, das seine minimalen finanziellen Bedürfnisse für Gesundheit und Wohl bezüglich der Kosten für Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Krankenversicherung, Ausbildung und Weiterbildung, Erholung und Freizeit sowie für die freie Teilnahme am kulturellen Leben der Gemeinschaft abdeckt. Dieses Grundeinkommen soll ihm auf einer monatlichen Basis ausbezahlt werden, ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Gegenleistungen irgendwelcher Art, namentlich ohne Zwang zur Arbeit.



Das BGE ist die Antwort auf die Frage, wie der Mensch dem angestrebten gesellschaftlichen Idealzustand von Frieden und Gerechtigkeit einen entscheidenden Schritt näher kommt.

Eine der grundlegendsten Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit überhaupt von einem Zustand von Frieden und Gerechtigkeit gesprochen werden kann, ist die Sicherstellung der Grundbedürfnisse, die jeder Mensch zum Überleben in Würde hat. Zu einem menschenwürdigen Leben gehören Nahrung, Kleider und Unterkunft, aber auch Zugang zu ärztlicher Betreuung, zu Bildung und Kultur.

Davon ausgehend, dass die Gesellschaft die erforderlichen Güter und Dienstleistungen in genügendem Menge oder sogar im Überfluss zu produzieren vermag, erfüllt das BGE diese Bedingung in hohem Masse, indem es jedem Menschen die finanziellen Mittel garantiert und zur Verfügung stellt zur individuellen Befriedigung seiner Grundbedürfnisse. Darüber hinaus versetzt das BGE den Menschen in eine Position von Selbstverantwortung und Selbstachtung, indem es ihm im praktischen Alltag ermöglicht, seine individuell unterschiedlich gewerteten Grundbedürfnisse nach eigenem Ermessen zu befriedigen, statt diese Verantwortung dem Staat zu überlassen.

Mit der Einführung des BGE macht der Mensch einen gewaltigen Schritt in Richtung Frieden und Gerechtigkeit.

 

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